Zu Ihrer Information !

Während des Einsatzes einer Hüpfburg muss stets eine Aufsichtsperson anwesend sein. Bei einer Anmietung mit Personal wird diese Aufsicht durch uns übernommen.

Zum Be- und Entladen sowie zum Auf- und Abbau der großen Burg, sind vom Mieter/von der Mieterin für einige Minuten zwei Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Die reine Aufblaszeit beträgt ca. 4 Minuten. Zum Betrieb des Dauergebläses werden 220V
Wechselstrom - mit 16A abgesichert - benötigt.

Von uns bestätigte Termine verstehen sich vorbehaltlich höherer Gewalt. Kann ein von uns bestätigter Termin nicht eingehalten werden, so sind Ansprüche des Mieters/ der Mieterin uns gegenüber, die über die Erstattung der geleisteten Zahlung hinausgehen,
ausgeschlossen. Auch der Ausfall eines KFZ, Stau oder widrige Verkehrsbedingungen schließen Ersatzansprüche uns gegenüber aus. Für Beschädigungen der Objekte, die während der Mietdauer durch Dritte verursacht werden, haftet der Mieter/die Mieterin. Der
Spielball haftet nicht für Sach¸ und Körperschäden, die den Besuchern der Veranstaltungen ganz gleich unter welchen Umständen oder besonderen Ereignissen entstehen können.

Für Ausfallzeiten durch ungünstige Wetterverhältnisse und durch eine Reparatur während der Mietzeit kann kein Nachlass auf den Mietpreis gewährt werden. Bei Sturm darf das Luftkissen nicht aufgebaut werden! Der Gerichtsstand ist Hildesheim.

Bitte erfragen Sie die Sonderpreise für die Mietdauer ab einer Woche. 3.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen berechnet.