Zu Ihrer
Information !
Während des Einsatzes einer Hüpfburg muss stets eine Aufsichtsperson anwesend sein. Bei einer Anmietung mit Personal wird diese Aufsicht durch uns übernommen. Zum Be- und
Entladen sowie zum Auf- und Abbau der großen Burg, sind vom Mieter/von
der Mieterin für einige Minuten zwei Hilfskräfte zur Verfügung
zu stellen. Die reine Aufblaszeit beträgt ca. 4 Minuten. Zum Betrieb
des Dauergebläses werden 220V Von uns bestätigte
Termine verstehen sich vorbehaltlich höherer Gewalt. Kann ein von
uns bestätigter Termin nicht eingehalten werden, so sind Ansprüche
des Mieters/ der Mieterin uns gegenüber, die über die Erstattung
der geleisteten Zahlung hinausgehen, Für Ausfallzeiten durch ungünstige Wetterverhältnisse und durch eine Reparatur während der Mietzeit kann kein Nachlass auf den Mietpreis gewährt werden. Bei Sturm darf das Luftkissen nicht aufgebaut werden! Der Gerichtsstand ist Hildesheim. Bitte erfragen
Sie die Sonderpreise für die Mietdauer ab einer Woche. 3.3 Für
Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung
des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden die entstehenden
Kosten und Spesen berechnet. |